Gebührensätze des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
Referate 91-96, 98
Für Leistungen, die nach dem tatsächlichen Aufwand bemessen werden, gelten folgende Stundensätze:
Höherer Dienst | 79,00 Euro |
Gehobener Dienst | 63,00 Euro |
Mittlerer Dienst | 51,00 Euro |
Gebührensätze gemäß Gebührenverordnung des Wirtschaftsministeriums über die Gebühren des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 20.10.2006 (GBl. S. 322),
zuletzt geändert durch die Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums über die Berücksichtigung der Verwaltungskosten insbesondere bei der Festsetzung von Gebühren und sonstigen Entgelten für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung (VwV-Kostenfestlegung) vom 02.11.2018 (Az.: 2-0541.8/40; GABl. 2018 S. 716)
Angefangene Viertelstunden werden als volle Viertelstunden berechnet.