Gebührensätze des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
Referate 91-96, 98
Für Leistungen, die nach dem tatsächlichen Aufwand bemessen werden, gelten folgende Stundensätze:
Höherer Dienst | 70,00 Euro |
Gehobener Dienst | 57,00 Euro |
Mittlerer Dienst | 47,00 Euro |
Einfacher Dienst | 31,00 Euro |
Gebührensätze gemäß Gebührenverordnung des Wirtschaftsministeriums über die Gebühren des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 20.10.2006 (GBl. S. 322), zuletzt geändert durch die VO des WM zur Änderung der GebVO WM vom 10.1.2008 (GBl. S. 48)
Angefangene Viertelstunden werden als volle Viertelstunden berechnet.