Thema Bergbau (Landesbergdirektion)

Der Bergbau und alle mit dem Bergwerksbetrieb zusammenhängenden Tätigkeiten, Einrichtungen und Anlagen unterliegen einer staatlichen Aufsicht, der Bergaufsicht. Bergbehörden im Land sind das Ministerium für Umwelt Klima und Energiewirtschaft in Stuttgart sowie das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg. Die Zuständigkeit der Bergbehörden umfasst den Bereich von der gewerblichen oder wissenschaftlichen Aufsuchung von Bodenschätzen über die Gewinnung und Aufbereitung bis zur Beendigung der Abschlussarbeiten. Hauptaufgabe ist die vorbeugende Betriebsüberwachung!

Häufig gestellte Fragen (FAQs):
Fragen zu Fracking