Aufgaben der Landesbergdirektion
Bergaufsicht und Betriebsüberwachung für Bürger und Beschäftigte...
Der Bergbau und alle mit dem Bergwerksbetrieb zusammenhängenden Tätigkeiten, Einrichtungen und Anlagen unterliegen einer staatlichen Aufsicht, der Bergaufsicht. Bergbehörden im Land sind das Ministerium für Umwelt Klima und Energiewirtschaft in Stuttgart sowie das Regierungspräsidium Freiburg, bei dem das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau die Aufgaben der Bergbehörde ausführt. Die Zuständigkeit der Bergbehörden umfasst den Bereich von der gewerblichen oder wissenschaftlichen Aufsuchung von Bodenschätzen über die Gewinnung und Aufbereitung bis zur Beendigung der Abschlussarbeiten.
Hauptaufgabe ist die vorbeugende Betriebsüberwachung. Hierzu gehören die Zulassung von Betriebsplänen und die Erteilung von verschiedenen Genehmigungen, Erlaubnissen usw. sowie Kontrollbefahrungen in den Betrieben. Neben der Rohstoffsicherung sind auch Aufgaben des Umweltschutzes, insbesondere für die Bereiche Wasser, Abfall und Immissionsschutz, wahrzunehmen.
Bei Einrichtungen, die nicht dem Bergrecht unterliegen, wie z. B. Tunnel- und sonstige Hohlraumbaumaßnahmen, die Verlegung von Gashochdruckleitungen oder der Betrieb der Seilbahnen, erfolgt die Betriebsüberwachung im Interesse der technischen Sicherheit und des Arbeitsschutzes der Beschäftigten und zur Sicherheit der Bürger.