Landesbergdirektion: Servicebehörde für Bürger und Unternehmen
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Beratung, Prüfung, Entscheidung und Überwachung aller bergbaurechtlichen Abläufe für die komplette Betriebsführung von der Aufsuchung über die Gewinnung und Aufbereitung des Bodenschatzes bis zur Wiedernutzbarmachung der vom Bergbau beanspruchten Flächen sowie für die Errichtung und den Betrieb von Besucherbergwerken und Besucherhöhlen
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Erteilung von Gestattungen und Überwachung des Vollzuges nach Bergrecht, Arbeitsschutzrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Sprengstoffrecht, Chemikalienrecht, Eisenbahnrecht, Seilbahnrecht, Gefahrgut-, Kernenergie- und Strahlenschutzrecht
- umfassende Überwachung der Arbeitssicherheit, Gerätesicherheit und des Gesundheitsschutzes
- Untersuchung von Unfällen und besonderen Ereignissen
- Ermittlung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten als Sonderpolizeibehörde
- Die Bergbehörde ist „Einheitliche Stelle“ nach § 57e BBergG. Wir beraten Interessenten an Tiefer Geothermie auf Antrag bei den Genehmigungs-Zulassungsverfahren für deren Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
Verordnungen, Merkblätter, Leitfäden, Formulare stehen hier zum Download bereit.