Regierungspräsidium Freiburg Landesamt für Geologie, Rohstoffe www.lgrb-bw.de | 25.03.2023
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Aufgaben der Landesbergdirektion

Die Landesbergdirektion überwacht den Bau und Betrieb von Seilschwebe- und Standseilbahnen in Baden- Württemberg.

Im Rahmen ihrer Aufgaben erteilt die Landesbergdirektion die Betriebserlaubnis, bestätigt die Bestellung der Betriebsleiter und deren Stellvertreter, prüft jährlich die technische Sicherheit der genannten Seilbahnen und überwacht den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten dieser Seilbahnunternehmer.

Eventuelle Unfälle oder auch besondere Betriebsvorkommnisse im Zusammenhang mit den Seilschwebe- und Standseilbahnen werden ausgewertet und gegebenenfalls Verbesserungen zum Schutz der Fahrgäste und der Beschäftigten angeordnet.

Die Landesbergdirektion erkennt Sachverständige für den Bereich Seilbahnen an.