Aufgaben der Landesbergdirektion
Die Landesbergdirektion überwacht den Bau und Betrieb von Seilschwebe- und Standseilbahnen in Baden- Württemberg.
Im Rahmen ihrer Aufgaben erteilt die Landesbergdirektion die Betriebserlaubnis, bestätigt die Bestellung der Betriebsleiter und deren Stellvertreter, prüft jährlich die technische Sicherheit der genannten Seilbahnen und überwacht den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten dieser Seilbahnunternehmer.
Eventuelle Unfälle oder auch besondere Betriebsvorkommnisse im Zusammenhang mit den Seilschwebe- und Standseilbahnen werden ausgewertet und gegebenenfalls Verbesserungen zum Schutz der Fahrgäste und der Beschäftigten angeordnet.
Die Landesbergdirektion erkennt Sachverständige für den Bereich Seilbahnen an.
Im Rahmen ihrer Aufgaben erteilt die Landesbergdirektion die Betriebserlaubnis, bestätigt die Bestellung der Betriebsleiter und deren Stellvertreter, prüft jährlich die technische Sicherheit der genannten Seilbahnen und überwacht den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten dieser Seilbahnunternehmer.
Eventuelle Unfälle oder auch besondere Betriebsvorkommnisse im Zusammenhang mit den Seilschwebe- und Standseilbahnen werden ausgewertet und gegebenenfalls Verbesserungen zum Schutz der Fahrgäste und der Beschäftigten angeordnet.
Die Landesbergdirektion erkennt Sachverständige für den Bereich Seilbahnen an.