Zuständigkeiten für Althohlräume
In Baden-Württemberg gibt es ca. 2000 künstliche Hohlräume aus stillgelegten Bergwerken sowie künstlich unter Tage errichteten und nicht mehr genutzten baulichen Anlagen, wie Luftschutzstollen, ehemalige militärische Objekte und tiefe Bohrlöcher. Die Gefährdung der Tagesoberfläche durch die Existenz derartiger unterirdischer Einrichtungen nimmt mit derem Alter zu. Dem LGRB wurde deshalb die polizeirechtliche Zuständigkeit für die Kontrolle und Entscheidung über mögliche Gefahrenabwehrmaßnahmen übertragen.