Zuständigkeiten für Besucherbergwerke und Besucherhöhlen
Etwa 700 000 Besucher kommen Jahr für Jahr in die 19 zugelassenen Besucherbergwerke und 18 Besucherhöhlen im Land. Das LGRB überprüft auf Grundlage des Bergrechts und zur Sicherheit der Besucher und der Beschäftigten regelmäßig die Einrichtungen.
- Besucherbergwerke im LGRB-Kartenviewer
- Landesverband der Bergmannsvereine und bergmännischen Musikvereine Baden-Württemberg e.V.