Regierungspräsidium Freiburg Landesamt für Geologie, Rohstoffe www.lgrb-bw.de | 28.05.2023
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Zuständigkeiten für Untertagedeponien und Versatzbergwerke

Die untertägige Deponierung in vom Bergbau geschaffenen Hohlräumen bietet die Gewähr, dass mit Schadstoffen belastete Abfälle sicher von der Biosphäre abgeschlossen werden können. Die Genehmigungsverfahren und die Überwachung werden vom LGRB auf der Grundlage des Abfallrechts durchgeführt.


Für das Verfüllen von Hohlräumen im Nachgang zur Gewinnung werden geeignete mineralische Abfälle eingesetzt. Die Anforderungen an die Abfälle werden durch die VersatzV geregelt. Alle dafür verwendeten Abfälle werden aufwändig nach bergbauhygienischen, gebirgsmechanischen und arbeitssicherheitlichen Eignungskriterien geprüft.