Abgabe von Bohrergebnissen
Bitte senden Sie nach Abschluss von Bohrarbeiten unaufgefordert innerhalb von vier Wochen die DIN-konforme Dokumentation der Bohrergebnisse an das LGRB (§ 5(2)LagerstG).
Beachten Sie bitte, dass die Unterlassung der Anzeige- und Auskunftspflicht nach § 10 LagerstG eine Ordnungswidrigkeit ist, die mit einer Geldbuße bis zu 5000 € geahndet werden kann.
Folgende Angaben werden zur Archivierung der Bohrung in der Aufschlussdatenbank des LGRB unbedingt benötigt:
Die komplette Dokumentation senden Sie bevorzugt als PDF-Dateien an abteilung9@rpf.bwl.de
oder per Post an:
Regierungspräsidium Freiburg
Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
Albertstr.5
79104 Freiburg
Beachten Sie bitte, dass die Unterlassung der Anzeige- und Auskunftspflicht nach § 10 LagerstG eine Ordnungswidrigkeit ist, die mit einer Geldbuße bis zu 5000 € geahndet werden kann.
Folgende Angaben werden zur Archivierung der Bohrung in der Aufschlussdatenbank des LGRB unbedingt benötigt:
- LGRB-Aktenzeichen der Bohranzeige
- Name der Bohrung und/oder des Bauvorhabens
- Standortangaben: Darstellung des Standorts auf einer amtlichen topographischen Karte (Maßstab 1:25000) und auf einer Flurkarte (Maßstab 1:1500 / 2500). Einmessdaten zur Lage und Höhe im amtlichen System der Landesvermessung sind beizufügen, wenn diese gefordert oder im Rahmen des Vorhabens ermittelt wurden.
- Höhe des Bohransatzpunktes in m NN (sofern bekannt)
- Schichtenverzeichnis gemäß DIN- bzw. DIN EN ISO-Normen mit Kopfblatt, Angaben zu Grundwasseraustritten, Grundwasserständen und Ausgasungen. Die Ansprache von Boden- und Felsarten sowie die Angaben zu ihrer Beschaffenheit sind nach DIN EN ISO 14688-1 und DIN EN ISO 14688-2 für Lockergesteine sowie DIN EN ISO 14689-1 für Festgesteine in qualifizierter Art und Weise vorzunehmen, soweit dies ohne eingehende geowissenschaftliche Bearbeitung möglich ist.
- Ausbauplan (nur bei Grundwassermessstellen, Brunnenanlagen und Geothermiebohrungen).
- Verschließung: Verfüllplan mit Angaben zu Material und Menge des Verfüllgutes.
- Untersuchungen und sonstige Maßnahmen: Bericht über die im Bohrloch durchgeführten Untersuchungen und Maßnahmen.
- Kontaktdaten: ausführende Bohrfirma, Auftraggeber und für das Schichtenverzeichnis verantwortliche Person.
- Angaben zum Datenschutz: Enthalten die übermittelten Dokumentationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sind diese zu kennzeichnen.
Die komplette Dokumentation senden Sie bevorzugt als PDF-Dateien an abteilung9@rpf.bwl.de
oder per Post an:
Regierungspräsidium Freiburg
Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
Albertstr.5
79104 Freiburg