Regierungspräsidium Freiburg Landesamt für Geologie, Rohstoffe www.lgrb-bw.de | 25.03.2023
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Anzeige von Bohrvorhaben

Für Ihre täglichen Planungen und Arbeiten mit dem Untergrund in Baden-Württemberg stehen Ihnen die vielfältigen Informationsquellen des LGRB zur Verfügung. Als Bauherr, Ingenieurbüro oder Bohrfirma profitieren Sie z.B. von den Fachanwendungen des LGRB wie dem Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg ISONG. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen stehen Ihnen ebenfalls Detailinformationen aus dem Aufschlussarchiv und Bohrkernlager zur Verfügung. Insgesamt erhalten Sie Planungssicherheit durch kontinuierlich verbesserte und kompetente Grundlagendaten aus der Geologischen Landesaufnahme.

Zur Unterstützung der landesgeologischen Bearbeitung von Bohrinformationen besteht eine Anzeigepflicht von geplanten Bohrungen gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 Geologiedatengesetz bzw. § 127 Absatz 1 Bundesberggesetz:

  • Eine, mit mechanischer Kraft angetriebene Bohrung ist vom Durchführer spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.
  • Die Anzeigepflicht gilt unabhängig von Bohrzweck, Bohrtiefe sowie Genehmigungs- und Anzeigepflichten anderer Fachgesetze (z. B. Anzeige bzw. Genehmigung nach Wassergesetz).
  • Bei Bohrungen über 100 m Endtiefe entscheidet die Bergbehörde, ob ein Betriebsplan erforderlich ist.
  • Die Bohrungen sind unter Beachtung der aktuellen DIN bzw. DIN EN ISO-Normen zu dokumentieren.
  • Auf Anforderung ist auch Probenmaterial zu überlassen.


Bohranzeigensystem (BANZ)

Um die Anzeige von Bohrungen für den Bauherrn bzw. die ausführenden Firmen so einfach wie möglich zu gestalten, bietet das LGRB die Internetanwendung Bohranzeigensystem (BANZ) an. Hier können Sie alle Bohranzeigen schnell und ohne Papieraufwand online erfassen.

Ansprechpartner
Ansprechperson Bohranzeigen (Endteufe kleiner 100 Meter)
LGRB-Aufschlussarchiv
Telefon: 0761/208-3021
Dienstgebäude:
Albertstr. 5, 79104 Freiburg i. Br.