Regierungspräsidium Freiburg Landesamt für Geologie, Rohstoffe www.lgrb-bw.de | 28.05.2023
Logo LGRB

Hydrogeologisch-geotechnische Beurteilung von Bohrvorhaben

Bohrungen in Baden-Württemberg, die nicht tiefer als 100 m in den Untergrund eindringen, sind u.U. nach dem Wassergesetz durch die Unteren Verwaltungsbehörden (UVB) anzeige- bzw. erlaubnispflichtig. Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) berät die UVB auf Anfrage bei hydrogeologischen und geotechnischen Fragen.

Im Zuge des Ausbaus von E-Government-Bausteinen im LGRB wurden 2011 die früher analogen bzw. im Word-Format eingehenden Beratungsanfragen durch einen digitalen Zugang im Internet ersetzt. Durch das UVB-Portal können Mitarbeiter der Unteren Verwaltungsbehörden einfach und ohne Paperaufwand auf bereits vorliegende Bohranzeigen zugreifen, die gemäß § 8 Abs. 1 Nr.  4 Geologiedatengesetz am LGRB gemeldet wurden und eine Beratung beauftragen. Die hydrogeologisch-geotechnische Beurteilung umfasst neben der eigentlichen Beurteilung das prognostische Kurzprofil, Aussagen zu Schutzzielen, standortbezogene Bohrrisiken und Auflagenempfehlungen.

UVB-Portal

Weitere Informationen und Zugangsmöglichkeiten sind hier erhältlich.

Ansprechpartner
Ansprechperson Bohranzeigen (Endteufe kleiner 100 Meter)
LGRB-Aufschlussarchiv
Telefon: 0761/208-3021
Dienstgebäude:
Albertstr. 5, 79104 Freiburg i. Br.