Hydrogeologisch-geotechnische Beurteilung von Bohrvorhaben
Bohrungen in Baden-Württemberg, die nicht tiefer als 100 m in den Untergrund
eindringen, sind u.U. nach dem Wassergesetz durch die Unteren Verwaltungsbehörden
(UVB) anzeige- bzw. erlaubnispflichtig. Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und
Bergbau (LGRB) berät die UVB auf Anfrage bei hydrogeologischen und geotechnischen
Fragen.
Im Zuge des Ausbaus von E-Government-Bausteinen im LGRB wurden 2011 die früher analogen bzw. im Word-Format eingehenden Beratungsanfragen durch einen digitalen Zugang im Internet ersetzt. Durch das UVB-Portal können Mitarbeiter der Unteren Verwaltungsbehörden einfach und ohne Paperaufwand auf bereits vorliegende Bohranzeigen zugreifen, die gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 Geologiedatengesetz am LGRB gemeldet wurden und eine Beratung beauftragen. Die hydrogeologisch-geotechnische Beurteilung umfasst neben der eigentlichen Beurteilung das prognostische Kurzprofil, Aussagen zu Schutzzielen, standortbezogene Bohrrisiken und Auflagenempfehlungen.
Im Zuge des Ausbaus von E-Government-Bausteinen im LGRB wurden 2011 die früher analogen bzw. im Word-Format eingehenden Beratungsanfragen durch einen digitalen Zugang im Internet ersetzt. Durch das UVB-Portal können Mitarbeiter der Unteren Verwaltungsbehörden einfach und ohne Paperaufwand auf bereits vorliegende Bohranzeigen zugreifen, die gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 Geologiedatengesetz am LGRB gemeldet wurden und eine Beratung beauftragen. Die hydrogeologisch-geotechnische Beurteilung umfasst neben der eigentlichen Beurteilung das prognostische Kurzprofil, Aussagen zu Schutzzielen, standortbezogene Bohrrisiken und Auflagenempfehlungen.