FAQ - Wie können wir Ihnen helfen?

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen an das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB).

Auf einem polierten Stein liegen nebeneinander drei weiße Würfel mit den Buchstaben "F", "A" und "Q" LGRB

Baugrund

Zu den Aufgaben des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) als Staatlicher Geologischer Dienst von Baden-Württemberg gehört nach einer Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energie­wirtschaft Baden-Württemberg von 2011 die Beratung und Gutachten­erstellung für Landesbehörden. Für andere Auftraggeber außerhalb der Landesverwaltung darf eine Beratung nur unter Beachtung des Subsidiaritäts­prinzips und der Landesinteressen erfolgen.

Die Durchführung von Baugrunderkundungen oder eine Baugrundberatung für Private gehören nicht zu den Aufgaben des LGRB. Für diesbezügliche Fragestellungen werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen nach DIN 4020 bzw. DIN EN 1997 durch private, mit der regionalen Geologie vertraute Ingenieurbüros empfohlen. Eine Auflistung entsprechender Ingenieurbüros geben die Branchenverzeichnisse oder die jeweilige Industrie- und Handelskammer (IHK).

Informationen zum Baugrund können Sie dem LGRB-Kartenviewer entnehmen. Neben anderen geologischen Themen kann hierbei z. B. der geologische Basisdatensatz des LGRB im Themenast Geologie / Geologische Karte 1 : 50 000 (GeoLa GK50) angezeigt werden. Die in Baden-Württemberg vorkommenden Geogefahren sowie weiterführende geotechnische Themen, die zu schwierigen Baugrundverhältnissen führen können, sind in der Ingenieurgeologischen Gefahrenhinweiskarte von Baden-Württemberg (IGHK50) im Themenast Ingenieurgeologie aufbereitet oder können unter https://geogefahren.lgrb-bw.de abgerufen werden.

Die beim LGRB vorhandenen geologischen Aufschlussdaten (Bohrungen, Baggerschürfe etc.) sind im LGRB-Kartenviewer im Themenast Bohrungen / ADB Aufschlüsse (Stammdaten) als Punkte räumlich verortet. Weiterführende Dokumente der Aufschlussdaten (z. B. Schichtenverzeichnisse) können Sie im LGRB-Shop kostenpflichtig bestellen. Auch innerhalb des LGRB-Shops können Sie thematisch und räumlich nach Aufschlussdaten suchen. Zudem gibt es im Shop die Möglichkeit, eine Liste der gewünschten Aufschlüsse hochzuladen oder bereits bekannte Aufschlüsse über die Nachweisdaten (TK25/Arnum) anzufordern.

Für die Bestellung von Aufschlussdaten ist eine Anmeldung bzw. Registrierung (https://produkte.lgrb-bw.de/login/index_html) im LGRB-Shop notwendig. Sofern Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, können Sie sich direkt im LGRB-Shop (https://produkte.lgrb-bw.de/login/index_html) einloggen und unter dem Menü-Punkt „Bohrungen“ die gewünschten Aufschlussdaten bestellen. 

Geogefahren

Informationen zu den Geogefahren des Landes können Sie der vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) herausgegebenen Ingenieurgeologischen Gefahrenhinweiskarte von Baden-Württemberg (IGHK50) entnehmen. Als Grundlagen zur Erstellung der Gefahrenhinweiskarte dienen u. a. die vorhandenen geologischen Kartenwerke, der geologische Basisdatensatz der integrierten Geo­wissenschaft­lichen Landesaufnahme (GeoLa) sowie Daten des hoch­auflösenden Digitalen Geländemodells (DGM). 

Die IGHK50 dient einer ersten Gefährdungseinschätzung von Geogefahren. Sie ist nicht parzellenscharf und kann weder eine objektbezogene geotechnische Baugrund­untersuchung noch eine Gründungs­beratung durch ein privates Ingenieurbüro ersetzen. 

Die Meidung bekannter Gefahrenbereiche ist die nachhaltigste Strategie zum Schutz von Personen oder Sachwerten. Ob ein Standort potenziell von Geogefahren betroffen ist, können Sie der Ingenieurgeologischen Gefahrenhinweiskarte von Baden-Württemberg (IGHK50) entnehmen. Sie ist nicht parzellenscharf und kann weder eine objektbezogene geotechnische (Baugrund)Untersuchung noch eine Gründungsberatung durch ein privates Ingenieurbüro ersetzen.

Sofern ein Standort potenziell von Geogefahren betroffen ist, empfiehlt das LGRB den Grundeigentümern zur Eigenvorsorge die Beratung durch ein privates, mit der regionalen Geologie sowie der jeweiligen Thematik vertrautes Ingenieurbüro. Eine Auflistung entsprechender Ingenieurbüros geben die Branchenverzeichnisse oder die jeweilige Industrie- und Handelskammer (IHK).

Bei konkreten Hinweisen auf drohende Gefahren bringen Sie sich selbst und andere Personen in Sicherheit und wählen Sie den Notruf 112. Ihre zuständige Rettungsleitstelle wird alle erforderlichen Sofortmaßnahmen einleiten und ggf. das LGRB zur Fachberatung hinzuziehen. 

Das LGRB bittet um Meldungen zu neu aufgetretenen Geogefahren (insbesondere zu Erdfällen und Rutschungen) an abteilung9@rpf.bwl.de für eine möglichst vollständige Erfassung von Ereignissen in der Ingenieurgeologischen Gefahrenhinweiskarte von Baden-Württemberg (IGHK50). Benötigte Angaben zum eingetretenen Ereignis sind dessen möglichst genaue Lage (z. B. Ost-/Nordwert oder Markierung in einer Karte), Größenangaben des Ereignisses (bei einer Rutschung: Länge und Breite der Rutschung, ggf. geschätztes Volumen der Rutschmasse oder deren Mächtigkeit; bei einem Erdfall: Durchmesser und Tiefe des Erdfalls), Angaben zum Entstehungsalter sowie möglichst aussagekräftige Fotos. Sofern die Angaben nicht gefahrlos erfasst werden können, erheben Sie die Kennwerte bitte nicht und bringen Sie sich bitte nicht in Gefahr. 

Geothermie (Erdwärme)

Das Regierungspräsidium Freiburg hat Fragen und Antworten rund um das Thema tiefe Geothermie hier zusammengestellt.

Erste Informationen zur grundsätzlichen Machbarkeit von Erdwärmesonden erhalten Sie von der jeweils zuständigen Wasserbehörde (in der Regel das Landratsamt) Ihres Land- oder Stadtkreises. 

Mit dem Informationssystem Oberflächennahe Geothermie (ISONG) werden umfang­reiche Informationen zur potenziellen Nutzung des Untergrundes durch Erdwärmesonden im Internet bereitgestellt. So können mögliche Einschränkungen wie Bohrtiefen­begrenzungen, regionale (hydro-)geologische Schwierigkeiten und ähnliches, die sich auf die Planung der Anlage auswirken können, berücksichtigt werden.

Weitere allgemeine Informationen liefern der Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden sowie die Leitlinie Qualitätssicherung Erdwärmesonden des Umweltministeriums Baden-Württemberg. 

Rohstoffgeologie

Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist eine Verordnung der Landesregierung, die die räumliche Entwicklung Baden-Württembergs steuert. Ziele des LEPs sind der Schutz der Natur, die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes, der Erhalt der Primärfunktionen von Land- und Forstwirtschaft sowie die Erhaltung von Gestaltungsmöglichkeiten für kommende Generationen. (Quelle: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen)

Ein weiteres Ziel des LEP ist es, die Inanspruchnahme freier Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke und den Verbrauch von Rohstoffen, Energie und Wasser auf das für eine langfristig ausgewogene Entwicklung notwendige Maß zu begrenzen. Das LGRB liefert fachliche Grundlagen für die Erstellung des Landesentwicklungsplans. Dieser ist auf dem Geoportal Raumordnung Baden-Württemberg zu finden.

Das Schürfen/Waschen von Gold mittels manueller Werkzeuge, also ohne den Einsatz von Maschinen (bspw. Pumpe, Generator), ist nach geltendem Bergbaurecht nicht genehmigungs­pflichtig, solange es nicht vorrangig gewerblichen Zwecken dient. Für die hobbymäßige Goldsuche mittels Sonde bzw. Waschpfanne ist daher keine besondere Genehmigung der Bergbau­behörde des Landes Baden-Württemberg erforderlich. Doch auch bei der manuellen Goldsuche für private Zwecke gibt es Einschränkungen, insbesondere (a) für das Betreten von Grundstücken (in der Regel ist das Einverständnis des Grundeigentümers erforderlich) sowie (b) die Prüfung, ob Gesichtspunkte des Wasser- und Naturschutzes zu beachten sind (Zuständigkeit liegt beim Landratsamt). Beim Goldwaschen können auch die Interessen von Fischerei­berechtigten berührt sein. 

Das LGRB unterstützt die Regionalverbände bei der Rohstoff­sicherung mit Rohstoffkarten. In diesen Karten sind die Rohstoff­vorkommen hinsichtlich Lagerstättenpotenzial und Aussage­sicherheit bewertet. Eine wirtschaftliche Gewinn­barkeit der Rohstoffe ist allein durch die Ausweisung der Vorkommen noch nicht nachgewiesen. Grundstücks­preise sind abhängig von den Rohstoffpreisen pro Tonne und von den zu erwartenden Rohstoffmächtigkeiten. Die zu erwartenden Mächtigkeiten sind in der Regel bei den Vor­kommens­­beschreibungen angegeben. Die Preise pro Tonne Rohstoffe unterliegen markt­wirt­schaft­lichen Schwankungen und sind bei der Rohstoffwirtschaft zu erfragen. 

Ein Vorkommen im rohstoffgeologischen Sinne ist ein begrenzter geologischer Körper, der mineralische Rohstoffe enthält. Im Unterschied zu einer Lagerstätte ist zunächst unklar, ob diese Minerale oder Gesteine wirtschaftlich gewinnbar sind oder sein können. Die wirtschaftliche Gewinn­­bar­keit eines Rohstoffs wird stark von Angebot und Nachfrage beeinflusst, die wiederum durch natürliche und politische Rahmen­­bedingungen bestimmt werden. Daher kann sich auch die Einschätzung der Wirt­schaft­­lichkeit eines Rohstoff­vorkommens im Laufe der Zeit verändern. Was als Lagerstätte betrachtet wird, hängt also von den wirt­schaft­­lichen Rahmen­­bedingungen ab und kann sich im Laufe der Zeit wandeln.

Für die Zulassung und das durchzuführende Zulassungsverfahren eines Rohstoffabbaus ist zunächst entscheidend, welcher Rohstoff auf welche Art abgebaut werden soll. Der Abbau von sogenannten bergfreien (z. B. Gold, Phosphor und Kohle) und grundeigenen Bodenschätzen (z. B. Feldspat, Kaolin und Ton) wird nach Bundesberggesetz (BBergG) genehmigt. Als grundeigene Bodenschätze werden außerdem alle sonstigen Bodenschätze erfasst, wenn sie untertägig aufgesucht oder gewonnen werden. Die Gewinnung sogenannter Grundeigentümer­bodenschätze (Steine und Erden sowie Industrie­minerale im Tagebau) wird nach außer­bergrechtlichen Vorschriften (z. B. nach Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Naturschutz­recht) zugelassen.

Wo finde ich den LGRB-Kartenviewer und wie funktioniert dieser?

Allgemeine Informationen zum Kartenviewer

Thema Rohstoffgeologie (Teil 1: Grundlagen und Begriffe zu Rohstoffvorkommen sowie Aussagesicherheit und Lagerstättenpotential)

Thema Rohstoffgeologie (Teil 2: Rohstoffgewinnung und Vorkommensbeschreibung)

Hier finden Sie weitere Informationen rund um Rohstoffthemen in unserem Portal LGRBwissen