Anzeige, Übermittlung und Bereitstellung von Geologiedaten nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG)
Das Geologiedatengesetz ist am 30. Juni 2020 in Kraft getreten und ersetzt das Lagerstättengesetz.
Das LGRB ist gemäß Geologiedatengesetz zuständig für die Sicherung von Daten aus geologischen Untersuchungen für die geologische Landesaufnahme. Auch Bohrkerne und Bohr-, Gesteins- und Bodenproben werden archiviert, um deren dauerhafte Verfügbarkeit, Lesbarkeit und Verständlichkeit zu gewährleisten.
Zu geologischen Untersuchungen zählen alle allgemein geologischen, rohstoffgeologischen, ingenieurgeologischen, geophysikalischen, mineralogischen, geochemischen, bodenkundlichen, geothermischen, hydrogeologischen sowie geotechnischen Messungen des Untergrunds, des Bodens oder des Grundwassers mit Hilfe von Schürfen, Bohrungen, Feld- oder Bohrlochmessungen und sonstigen Erkundungsmethoden wie der Fernerkundung. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren FAQs zum Geologiedatengesetz.
- Nachweisdaten - Daten, die geologische Untersuchungen persönlich, örtlich, zeitlich und allgemein inhaltlich zuordnen,
- Fachdaten - Daten, die mittels Messungen und Aufnahmen gewonnen worden sind oder die mittels Messungen und Aufnahmen gewonnen und mit am Markt verfügbaren technischen Mitteln in vergleichbare und bewertungsfähige Daten aufbereitet worden sind,
- Bewertungsdaten - Daten, Analysen, Einschätzungen und Schlussfolgerungen zu Fachdaten, insbesondere in Form von Gutachten, Studien oder räumlichen Modellen des geologischen Untergrunds einschließlich Vorratsberechnungen oder Daten zu sonstigen Nutzungspotenzialen des Untersuchungsgebiets beinhalten.
Anzeige und Übermittlung von Daten
Information zur Kategorisierung von Daten aus geologischen Untersuchungen
Als zuständige Vollzugsbehörde für das Land Baden-Württemberg bereiten wir die Kategorisierung von Daten aus geologischen Untersuchungen vor, die dem LGRB vor Inkrafttreten des Geologiedatengesetzes am 30. Juni 2020 übermittelt worden sind. Darunter fallen unter anderem Bohrungen und geophysikalische Messungen. Die Festsetzung der Datenkategorien stellt nach § 29 Abs.5 GeolDG einen Verwaltungsakt dar. Die Datenkategorisierung erfolgt in Form einer Allgemeinverfügung und wird auf der Homepage des LGRB öffentlich bekanntgemacht.
Wenn Sie über den Erlass der Allgemeinverfügung informiert werden möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an geoldg-lgrb@rpf.bwl.de. Wir benötigen folgende Angaben: Privatperson/Institution/Firma, Kontaktdaten, E-Mail-Adresse.
Ihre Daten werden ausschließlich für die angeforderten Informationen zur Allgemeinverfügung verwendet.