Aufgaben
Die Aufgaben des Referats 95 – Landesingenieurgeologie – sind durch die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft über die Aufgaben des geologischen Dienstes im Regierungspräsidium Freiburg und das Bundesbaugesetz (Träger öffentlicher Belange) bestimmt. Dabei stehen die Aufgaben der Beratung des Landes und der Kommunen bei der Gefahrenabwehr im Vordergrund (Abwehr von Geogefahren).
Die Aufgaben des Themenbereichs Ingenieurgeologie umfassen:
Die Aufgaben des Themenbereichs Ingenieurgeologie umfassen:
- Ingenieurgeologische Beratung
- Ingenieurgeologische Landesaufnahme
- Mitwirkung in Fachverbänden