Die befristete Betriebserlaubnis mit Auflage zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit bleibt bestehen
Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitgeteilt hat, darf die Firma Holcim ihre Seilbahn in Dotternhausen (Zollernalbkreis) abends wieder bis 22 Uhr betreiben. Die Holcim habe die am RP angesiedelte Landesbergdirektion darüber informiert, dass sie dadurch nur noch in Ausnahmefällen auf Samstage ausweichen müsse. Die Firma habe angekündigt, dass am morgigen Samstag der Betrieb notwendig sei.
Zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärm durfte die Plettenberg-Seilbahn seit dem 29. Juni abends nur noch bis 20 Uhr fahren. Wie das RP mitteilt, konnte die Firma Holcim nun nachweisen, dass zuletzt umgesetzte Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms erfolgreich waren. Auf Basis der Auswertung aktuell vorliegender Lärmmessungen konnte die Landesbergdirektion die Beschränkung des Abendbetriebs aufheben. Damit darf die Seilbahn an Werktagen wieder von 6 bis 22 Uhr fahren. Auf die angeordnete Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf 4,8 Meter pro Sekunde könne man weiterhin nicht verzichten, heißt es aus dem RP. Allerdings darf die Firma Holcim dieses Tempo künftig auch morgens zwischen 6 und 7 Uhr fahren. In dieser Stunde durften bislang nur Dienstfahrten mit einer Geschwindigkeit bis zu zwei Metern pro Sekunde stattfinden. Im Vorfeld der Entscheidung habe sich die Landesbergdirektion von der Landesanstalt für Umwelt beraten lassen.
Das RP weist darauf hin, dass die Betriebserlaubnis der Seilbahn weiterhin bis einschließlich 29. Oktober 2023 befristet ist. Die jetzige Ausweitung der Betriebszeit beeinflusse die Entscheidung über die endgültige Betriebserlaubnis nicht. Für eine endgültige Betriebserlaubnis, wie die Firma Holcim sie beantragt hat, müsse der von der Seilbahn verursachte Lärm weiter vermindert werden.
In den vergangenen Monaten hat das Unternehmen weitere Maßnahmen zur Lärmminderung umgesetzt. Unter anderem wurde dabei eine akustische Kamera eingesetzt, die der Ermittlung der Lärmursache dienen sollte. In den nächsten Tagen sind im Hinblick auf die endgültige Betriebserlaubnis weitere Lärmmessungen vorgesehen. Nach deren Auswertung werde man wissen, ob nach allen Anstrengungen die vorgegebenen Lärmrichtwerte zuverlässig eingehalten werden, so das RP. Erst, wenn überzeugend nachgewiesen ist, dass die Anlage die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, könne die Behörde eine endgültige Betriebserlaubnis ohne Einschränkungen erteilen.
(Stand: 8. September 2023)