Die Plettenberg-Seilbahn in Dotternhausen (Zollernalbkreis) darf abends wieder länger fahren

Die befristete Betriebserlaubnis mit Auflage zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit bleibt bestehen

Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitgeteilt hat, darf die Firma Holcim ihre Seilbahn in Dottern­hausen (Zollern­alb­kreis) abends wieder bis 22 Uhr betreiben. Die Holcim habe die am RP angesiedelte Landes­berg­direktion darüber informiert, dass sie dadurch nur noch in Ausnahme­fällen auf Samstage ausweichen müsse. Die Firma habe angekündigt, dass am morgigen Samstag der Betrieb notwendig sei.

Zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärm durfte die Pletten­berg-Seilbahn seit dem 29. Juni abends nur noch bis 20 Uhr fahren. Wie das RP mitteilt, konnte die Firma Holcim nun nachweisen, dass zuletzt umgesetzte Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms erfolgreich waren. Auf Basis der Auswertung aktuell vorliegender Lärm­messungen konnte die Landes­berg­direktion die Beschrän­kung des Abend­­betriebs aufheben. Damit darf die Seilbahn an Werktagen wieder von 6 bis 22 Uhr fahren. Auf die angeordnete Reduzierung der Fahr­geschwindig­keit auf 4,8 Meter pro Sekunde könne man weiterhin nicht verzichten, heißt es aus dem RP. Allerdings darf die Firma Holcim dieses Tempo künftig auch morgens zwischen 6 und 7 Uhr fahren. In dieser Stunde durften bislang nur Dienstfahrten mit einer Geschwindigkeit bis zu zwei Metern pro Sekunde stattfinden. Im Vorfeld der Entscheidung habe sich die Landes­­berg­­direktion von der Landes­­anstalt für Umwelt beraten lassen.

Das RP weist darauf hin, dass die Betriebs­erlaubnis der Seilbahn weiterhin bis einschließlich 29. Oktober 2023 befristet ist. Die jetzige Ausweitung der Betriebszeit beeinflusse die Entscheidung über die endgültige Betriebserlaubnis nicht. Für eine endgültige Betriebs­erlaubnis, wie die Firma Holcim sie beantragt hat, müsse der von der Seilbahn verursachte Lärm weiter vermindert werden.

In den vergangenen Monaten hat das Unternehmen weitere Maßnahmen zur Lärm­minderung umgesetzt. Unter anderem wurde dabei eine akustische Kamera eingesetzt, die der Ermittlung der Lärm­ursache dienen sollte. In den nächsten Tagen sind im Hinblick auf die endgültige Betriebs­erlaubnis weitere Lärm­messungen vorgesehen. Nach deren Auswertung werde man wissen, ob nach allen Anstrengungen die vorgegebenen Lärmrichtwerte zuverlässig eingehalten werden, so das RP. Erst, wenn überzeugend nachgewiesen ist, dass die Anlage die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, könne die Behörde eine endgültige Betriebs­erlaubnis ohne Einschränkungen erteilen.

(Stand: 8. September 2023)

Blick entlang einer Seilbahn nach unten durchLaubwald, im Hintergrund eine Ortschaft und eine Industrieanlage Regierungspräsidium Freiburg