Grundwasserschutz

Auftraggeber für die Fachberatung im Themengebiet Hydrogeologie sind die Landesbehörden. Die Beratung beinhaltet in der Regel die hydrogeologische Stellungnahme oder die Gutachten­erstellung für die anfordernde Landes­behörde.

Grafik zeigt Details von einem Wasserstrahl, der in ein Wasserbecken eintaucht
Foto von blau schimmerndem Wasser in einem Vorratsbehälter in einem Gebäude mit Betonmauern
Aufbereitetes Quellwasser im Vorratsbehälter des Wasserwerks Bronnbachquelle, Rottenburg

Schwerpunkte der Beratungstätigkeit sind:

  • Erstellung von Wasserschutzgebietsgutachten,
  • Beurteilung von Maßnahmen in Wasserschutzgebieten,
  • Beratung von Behörden bei Deponien, Altlasten und Schadensfällen,
  • Stellungnahmen zu wasserrechtlichen Anträgen und der Auswirkungen von Grundwassernutzungen,
  • Stellungnahmen zu Rohstoffabbauvorhaben oder
  • Stellungnahmen im Rahmen der Mineral- und Tafelwasserverordnung 

Beteiligung als Träger öffentlicher Belange

Im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentliche Belange (TöB) erfolgt die hydro­geo­logische Beratung auf Grundlage von im Amt vorhandenen Infor­mationen, beschränkt sich dabei jedoch im Regelfall auf allgemeine Grundsätze und gibt Auskunft inwieweit aktuelle Bearbeitungen der Landes­hydrogeologie betroffen sind. Die Be­arbei­tungs­­tiefe unterscheidet sich von einer hydro­geologischen Stellung­nahme oder einem Gutachten.