Rohstoffnutzung

Die wichtigsten Boden­schätze sind gegliedert in die Rohstoff­gruppen der Steine und Erden, Industrie­­minerale, Energie­rohstoffe sowie Metall­rohstoffe.

Ein Radlader fährt in einer Kiesgrube auf einen Vorsieb (Bildmitte) oberhalb eines Förderbands zu. LGRB

Die Steine-Erden-Rohstoffe werden insbesondere in der Bau­industrie genutzt und besitzen in Baden-Württemberg die mengen­mäßig größte Bedeutung. Hier sind vor allem Folgende zu nennen:

  • Die Locker­gesteine Kies und Sand, Quarz­sand, Lehm und Ton bilden bedeutende Vorkommen in Baden-Württemberg.
  • Zudem gibt es verschiedene sedimentäre Fest­gesteine, wie Kalkstein, Mergelstein, Tonstein, "Ölschiefer" (bituminöser Tonmergelstein), Sandstein oder Sinter­kalkstein (Travertin, Süßwasser­kalkstein). 
  • Auch Grundgebirgs­gesteine (Ortho- und Paragneis, Gneis­anatexit, Granit) sowie vulkanische Gesteine (Quarzporphyr, Phonolith) werden abgebaut.
  • Als Naturwerk­steine wird eine Vielzahl der Natursteine seit rund 2000 Jahren zur Errichtung sakraler und profaner Bauten genutzt.
  • Kalk- und Mergelsteine bilden wichtige Zement­rohstoffe. 
  • Ziegelei­rohstoffe wie Tonsteine, Tone, Löss­lehme und Lehme finden vor allem Verwendung für die Herstellung von Dach- und Hinter­mauer­­ziegeln.
Der Blick von oben auf eine Baustelle. Die grauen Betonwände sind errichtet, rechts der Bildmitte wird der Betonboden gegossen. LGRB
Zementrohstoffe sind elementarer Betsandteil der Bauindustrie

Natürlich gebildete Minerale, welche in industriellen Prozessen ein­gesetzt werden, bilden die Rohstoff­gruppe der Industrie­minerale. Zu den in Baden-Württemberg vorkommenden Industrie­mineralen gehören:

  • Steinsalz, das unser Essen würzt, uns aber auch in Form von Auftau­salz (Winter­dienst) begegnet und breite Verwendung in Gewerbe und Chemie (Wasser­ent­härtung, Wasch- und Reinigungs­mittel, Textil­industrie etc.) sowie in der Medizin findet, z. B. in physio­logischer Koch­salz­lösung oder in über 20 000 Medikamenten.
  • Gipsstein findet Verwendung in Bau- und Putz­gipsen sowie Gips­karton- und Gipswand­bau­platten, aber auch Zahnärzte, Künstler und Heim­werker schätzen diesen Rohstoff sehr.
  • Hochreiner Kalkstein wird z. B. bei der Trink­wasser­aufbereitung, bei der Rauch­gas­reinigung und in der Glas-, Papier- und Zucker­industrie eingesetzt.
  • Flussspat begegnet uns all­täglich in der Zahn­pasta. In der chemischen Industrie dient er u. a. auch der Flusssäure­herstellung. In der Stahl­industrie wird er als Fluss­mittel eingesetzt und in der Aluminium­­industrie ist er unersetzlich.
  • Schwerspat wird in der Farben- und Papier­industrie, im Schall­schutz, für Schwer­beton, für hoch­wertiges Papier und sogar für die Her­stellung von Feuer­werks­körpern verwendet. Weltweit findet Schwer­spat die größte Verwendung in der Erdöl- und Erd­gas­industrie zur Dichte­­regulierung in Bohr­spülungen.

Energie- und Metallrohstoffe treten in Baden-Württemberg nur in vergleichsweise kleinen Vorkommen auf oder sind nur selten in wirtschaftlich interessantem Maße angereichert.

Die quartärzeitlichen Kies- und Sandablagerungen im Oberrheingraben stellen die mächtigsten Vorkommen dieser Art in Mitteleuropa dar. Dazu kommen noch die Kiesvorkommen im oberschwäbischen Alpenvorland sowie weitere kleine Kies- und Sandvorkommen in den Flusstälern von Neckar, Oberer Donau und Wutach. Kiese und Sande kommen in Baden-Württemberg überwiegend auf gemeinsamer Lagerstätte vor und werden durch Aufbereitung voneinander getrennt. Obwohl geologisch gesehen reichlich Vorräte vorhanden sind, kann aufgrund mangelnder Zugänglichkeit eine künstliche Sandknappheit entstehen. Die Ursachen dafür liegen z. B. in den konkurrierenden Raumnutzungen und in der Grundstücks­verfügbarkeit, aber auch in der schwindenden Akzeptanz in der Bevölkerung für die heimische Rohstoffgewinnung. Die Folge sind langwierige Planungs- und Genehmigungs­verfahren, die sich auf die Versorgungs­lage der Regionen auswirken können.

Für die Genehmigung, das durchzuführende Verwaltungsverfahren und die Zuständigkeit der Behörden ist zunächst entscheidend, welcher Bodenschatz auf welche Art gewonnen werden soll. Soll der Abbau von Bodenschätzen untertägig erfolgen ist dieser generell nach Bundesberggesetz (BBergG) zu genehmigen. Bergwerke oder Tagebaue, in denen sogenannte bergfreie (z.  B. Gold, Phosphor und Kohle) oder grundeigene Bodenschätze (z. B. Feldspat, Kaolin und Ton) gewonnen werden, werden nach Bundesberggesetz (BBergG) genehmigt. Die Zuständigkeit liegt bei der Landesbergdirektion im Regierungspräsidium Freiburg. Die Gewinnung sogenannter Grund­eigentümer­bodenschätze (Steine und Erden sowie Industrie­minerale im Tagebau) wird nach außer­bergrechtlichen Vorschriften (z. B. nach Immissions­schutz­recht, Wasserrecht, Naturschutz­­recht) zugelassen. Die Zuständigkeit liegt bei den Landratsämtern.