Es gehört zu den Aufgaben des Referats Landesrohstoffgeologie nach einer Bestandsaufnahme der aktuellen Rohstoffgewinnung (Lage, Art, Umfang, Einsatzbereiche, Vorräte und vieles mehr) landesweite Kartierungen und Erkundungen durchzuführen. Außerdem prüft das Referat Landesrohstoffgeologie Fest- und Lockergesteine hinsichtlich ihrer Eignungsfähigkeit und stellt die Ergebnisse in Karten, Erläuterungsheften und Gutachten dar.
Die Daten erhebt das LGRB auf der Rechtsgrundlage des Geologiedatengesetzes (GeolDG) vom 19. Juni 2020 (BGBl I S. 1387) und der Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums über die Aufgaben des Geologischen Dienstes im Regierungspräsidium Freiburg vom 14. Dezember 2011 (GABl 2012, S. 33).