Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) im Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat der Badenova-Tochter WärmePlus die bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme, Sole und Lithium im Feld „Lahr“ erteilt. Wie das RP mitteilte, waren an dem Verfahren die Fachbehörden und Kommunen als Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Die Badenova möchte in den kommenden drei Jahren im Gebiet zwischen Meißenheim, Lahr und Ettenheim das geothermische Potenzial des Untergrundes erkunden und bewerten. Dafür werden bekannte geowissenschaftliche Daten ausgewertet und mit modernen geophysikalischen Messungen neue Daten über die Beschaffenheit des Untergrundes im Oberrheingraben gewonnen. An einem geeigneten Standort soll dann ein geothermisches Projekt zur Erschließung tiefer Geothermie vorbereitet werden. Das Ziel ist die Nutzung von Erdwärme für die Wärmeversorgung.
Die bergrechtliche Erlaubnis gestattet dem Unternehmen exklusiv die Erkundung und Erschließung von Erdwärme, Sole und Lithium im Erlaubnisfeld. Anderen Unternehmen sind entsprechende Tätigkeiten verwehrt. Die Inhaberin der Erlaubnis ist dabei verpflichtet, eine planmäßige Aufsuchung nach dem im Antrag dargelegten Arbeitsprogramm vorzunehmen und dem RP jährlich über die Ergebnisse zu berichten und den Fortschritt der Aufsuchung abzustimmen.
Aufsuchungsarbeiten an konkreten Standorten wie geophysikalische Messungen oder Bohrungen sind mit dieser Erlaubnis noch nicht gestattet. Solche Aufsuchungsarbeiten erfordern weitere Genehmigungsschritte, an denen die Träger öffentlicher Belange jeweils beteiligt werden. Das RP setzt zudem eine intensive Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens voraus, um konkrete Aufsuchungsarbeiten vorzubereiten und zu begleiten.
Das RP weist darauf hin, dass die Badenova bereits in den vergangenen Jahren umfangreiche Studien zur Nutzung von Erdwärme im Breisgau und im Markgräflerland durchgeführt hat. Die damit gewonnenen Erfahrungen bilden eine wichtige Grundlage für die aktuellen Planungen.
Anlage: Karte des Erlaubnisfeldes „Lahr“/ Quelle: LGRB
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(Stand: 19. Juni 2023)