Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg als Website-Betreiber ist bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behinderten­gleich­stellungs­gesetz, L-BGG) und die L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.lgrb-bw.de.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns:

Regierungspräsidium Freiburg,
Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
Albertstraße 5
79104 Freiburg im Breisgau
Telefon: 0761 208-3000, Telefax: 0761 208-3029
E-Mail: abteilung9@rpf.bwl.de

Kontaktformular

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist leider nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit sind nicht vereinbar:

Bisher wurde keine Gebärdensprache umgesetzt.

Leichte Sprache wurde für die Startseite umgesetzt.

Barrierefreiheit von Dokumenten: Es sind lediglich die Dokumente barrierefrei, die ab dem 01.01.2024 eingestellt werden.

Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit

Die auf unserer Website verlinkten Kartenanwendungen, z.B. der LGRB-Kartenviewer, fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit, sowie auch die Kartendarstellungen. 

Barrierefreie Alternativen

Leider können wir für unsere nicht barrierefreien Inhalte derzeit keine barrierefreie Alternativen zur Verfügung stellen.

Evaluationsmethode

WAVE Web Accessibility Evaluation Tool

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website.

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, bitten wir um Ihre Mithilfe. Bitte geben Sie uns eine entsprechende Rückmeldung über unsere unter dem Punkt Feedback und Kontaktangaben genannten Kontaktdaten.

Falls das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
 
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360, E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung wurde am 20.12.2021 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 14.11.2023 überprüft.

Quelle: https://www.e-recht24.de