Geothermie

Die Fachberatung des LGRB zur Geothermie beinhaltet fachtechnische Stellungnahmen für die anfordernden Landesbehörden. Zudem ist das LGRB als landesweite Fachbehörde in Arbeitskreisen vertreten, welche sich mit der Nutzung der Erdwärme beschäftigen. 

Kartenausschnitt zeigt in leuchtenden Farben das geothermische Potenzial des Untergrundes in der Umgebung von Freiburg im Breisgau LGRB

Erdwärmesonden (EWS)

Die Fachberatung des LGRB betrifft sowohl die hydrogeologische wie auch die geotechnische Bewertung des Untergrunds und damit verbundener Risiken. Eine Vorauskunft für Vorhabenträger zur Standortbewertung bietet das landesweite Informationssystem ISONG. Im Rahmen von Voranfragen der Genehmigungsbehörden nimmt das LGRB in Gebieten mit schwierigen Untergrundverhältnissen, in denen nach ISONG eine Einzelfallbeurteilung angeraten wird, Einzelfallprüfungen zum geologischen Untergrund vor. Diese beinhaltet noch keine Auflagenempfehlungen.

Hydrogeologische und geotechnische Stellungnahmen mit Auflagenempfehlungen für die Genehmigungsbehörden erfolgen seitens des LGRB allgemein bei beantragten Bohrvorhaben für Erdwärmesonden mit einer Tiefe von mehr als 100 Metern. Bei flacheren Bohrvorhaben für Erdwärmesonden nimmt das LGRB nur auf Anforderung der Genehmigungsbehörde Stellung. Diese Anfragen werden in der Regel in Gebieten mit schwierigen geologischen Verhältnissen gestellt, wie der Vorbergzone im Oberrheingraben. 

Grundwasserwärmepumpen

Für die Anwendung der Technik sind neben genehmigungs­rechtlichen Anforderungen insbesondere günstige hydro­geologische Verhältnisse erforderlich. Das LGRB berät hier die Genehmigungs­behörden zu Planungen von Vorhabens­trägern. Im Leitfaden Nutzung der Erdwärme mit Grundwasser­wärmepumpen können die Beurteilungs­kriterien für Anlagen für Ein- und Zwei­familienhäuser oder mit einem Energie­entzug bis circa 45.000 kWh pro Jahr nachgelesen werden.

Tiefe Geothermie

Der Geologische Dienst berät die Landesbehörden zu geowissenschaftlichen Fragestellungen bei konkreten tiefen Geothermie-Vorhaben, wie zum Beispiel der Bewertung der geologischen Schichtenabfolge und deren geothermischen und hydraulischen Eigenschaften sowie geeigneten Konzepten zur Grundwasserüberwachung.

Foto zeigt Geothermie-Anlage mit Bohrturm vor einem Wald und blauem Himmel Andy Ilmberger - stock.adobe.com
Tiefe Geothermie

Beratung bei Erdwärmesonden-Schadensfällen

Das LGRB kann bei Erdwärmesonden-Schadensfällen (z. B. Staufen i. Br.) von den Unteren Verwaltungs­behörden als geowissen­schaft­liche Fachbehörde beratend hinzugezogen werden. Die Beratung beinhaltet zum Beispiel die Bewertung der räumlichen Abgrenzung von Unter­grund­bewegungen oder von geologischen, hydrogeologischen und ingenieur­geologischen Standort­erkundungen. In Einzelfällen ist das LGRB in Arbeitskreisen zur fachlichen Begleitung von EWS-Schadens­fällen vertreten.

Erste Informationen zur grundsätzlichen Machbarkeit von Erdwärmesonden erhalten Sie von der jeweils zuständigen Wasserbehörde (in der Regel das Landratsamt) Ihres Land- oder Stadtkreises. 

Mit dem Informationssystem Oberflächennahe Geothermie (ISONG) werden umfang­reiche Informationen zur potenziellen Nutzung des Untergrundes durch Erdwärmesonden im Internet bereitgestellt. So können mögliche Einschränkungen wie Bohrtiefen­begrenzungen, regionale (hydro-)geologische Schwierigkeiten und ähnliches, die sich auf die Planung der Anlage auswirken können, berücksichtigt werden.

Weitere allgemeine Informationen liefern der Leitfaden für Erdwärmesonden sowie die Leitlinie Qualitätssicherung Erdwärmesonden des Umweltministeriums Baden-Württemberg.