Heil- und Mineralwässer

Kleine Anteile des Grundwassers sickern in tiefere Gebirgs­bereiche ein und speisen hier tiefe Grund­wasser­fließ­systeme. Entlang der Fließwege verändert sich die Grund­wasser­beschaffenheit durch die Anreicherung mit Mineralien und Spuren­stoffen. Im Vergleich zu den ober­flächen­nahen Grund­wässern sind diese tiefen Grund­wässer in deutlich geringerem Maße zur Trink­wasser­nutzung verfügbar. Sie bilden die Gruppe der Tiefen Grundwässer sowie Heil- und Mineralwässer.

Foto einer bläulich und grünlilch schimmernde Wasseroberfläche LGRB (M. Schwientek)
Schematischer Profilschnitt zeigt flache und tiefe Grundwasser-Fließwege zu den Mineralquellen in Schwarzwaldtälern LGRB (M. Bauer)
Beispiel für die hydrogeologische Analyse von flachen und tiefen Grundwasserfließsystemen im Bereich der Ostabdachung des Mittleren Schwarzwaldes

Übersicht zu Heil- und Mineralwässern

Wenn tief zirkulierende Grundwässer besondere physikalische oder chemische Eigenschaften haben, können sie als Heil- und Mineralwässer genutzt werden. Um als solche benannt werden zu dürfen, müssen sie prädikatisiert werden:

  • Mineralwasser: amtliche Anerkennung durch das zuständige Regierungspräsidium
  • Heilquelle: staatliche Anerkennung durch das zuständige Umweltamt/Landratsamt
  • Heilwasser: Zulassung nach dem Arzneimittelgesetz (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Um als Mineralwasser, Tafelwasser oder Quellwasser bezeichnet werden zu können, muss ein Wasser spezielle Bedingungen erfüllen (siehe Info-Box). Die Regelungen für staatlich anerkannte Heilquellen sind in den "Begriffs­bestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädika­tisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen" des Deutschen Heilbäder­verbands e. V. enthalten.

Der weit verbreitete Begriff des „Thermalwassers“ beschreibt als physikalische Eigenschaft eine Temperatur des Grundwassers von mindestens 20 °C. Als Mineralwässer werden häufig auch solche Grundwässer bezeichnet, die einen Gehalt an gelösten Mineralien von mehr als 1000 mg/l haben. Solen müssen nach den Begriffsbestimmungen mindestens 5500 mg/l Natrium- und 8500 mg/l Chloridionen enthalten; Säuerlinge müssen für Trinkzwecke 1000 mg/l,  für Badezwecke 500 mg/l freies gelöstes Kohlendioxid enthalten.

Anerkennung als Mineralwasser

Für die Anerkennung als Mineralwasser gelten die Verordnung über natürliches Mineral­wasser, Quell­wasser und Tafelwasser (Min/TafelWV) und die Allgemeine Verwaltungs­vorschrift über die Anerkennung und Nutzungs­genehmigung (AVV) von natürlichem Mineral­wasser in der jeweils aktuellen Version. Im Rahmen der hydro­geologischen Beratung werden zum Beispiel die Geschützt­heit des Grund­wasser­vorkommens vor Ver­unreinigungen, die Inhalts­stoffe und Eigen­schaften des Wassers sowie die Konstanz der wesentlichen Merkmale bewertet.