Rohstoffgeologische Landesaufnahme

Land, Regional­planer, Gemeinden und Öffentlichkeit haben ein Interesse daran, sich über Art, Qualität und Menge der heimischen Rohstoffe objektiv informieren zu können. Vor allem im Zusammen­hang mit den zahl­­reichen konkur­rie­­renden Nutzungen der Landes­­fläche ist es von Bedeutung, gute Kennt­nisse über die genaue Lage und Ausdehnung unserer Boden­­schätze zu besitzen. So sollte zum Beispiel ein Gewerbe­gebiet nicht gerade dort gebaut werden, wo wertvolle ober­­flächen­nahe Gips­stein­­vorkommen liegen. Eine Lager­stätte hoch­reiner Kalk­steine sollte nicht von einer neuen Straße oder Gas­leitung durchzogen werden, wenn man deren Trasse auch einige hundert Meter verlegen kann.

Graue Schieferplatten liegen im Steinbruch. Links der Bildmitte kniet ein Geologe und zerkleinert eine Schieferplatte mit einem Hammer. LGRB

Welche Arbeiten übernimmt die rohstoffgeologische Landesaufnahme?

Es gehört zu den Aufgaben des Referats Landes­­­rohstoff­­­geologie nach einer Bestands­aufnahme der aktuellen Rohstoff­­­gewinnung (Lage, Art, Umfang, Einsatz­bereiche, Vorräte und vieles mehr) landes­­weite Kartierungen und Erkundungen durch­zu­führen. Außerdem prüft das Referat Landes­rohstoff­geologie Fest- und Locker­­­gesteine hinsichtlich ihrer Eignungs­­­fähigkeit und stellt die Ergebnisse in Karten, Erläuterungs­­­heften und Gutachten dar.

Die Daten erhebt das LGRB auf der Rechts­­grundlage des Geologie­­daten­­gesetzes (GeolDG) vom 19. Juni 2020 (BGBl I S. 1387) und der Verwaltungs­­vorschrift des Umwelt­ministeriums über die Aufgaben des Geologischen Dienstes im Regierungs­präsidium Freiburg vom 14. Dezember 2011 (GABl 2012, S. 33).

Zwei Personen stehen unterhalb der Bildmitte in einer Kiesgrube. Sie haben rote Eimer in der Hand. Die rechte Person beugt sich vor und entnimmt eine Kiesprobe. LGRB
Probennahme in der Kiesgrube Knobel, Hartheim

Ein Vorkommen im rohstoffgeologischen Sinne ist ein begrenzter geologischer Körper, der mineralische Rohstoffe enthält. Im Unterschied zu einer Lagerstätte ist zunächst unklar, ob diese Minerale oder Gesteine wirtschaftlich gewinnbar sind oder sein können. Die wirtschaftliche Gewinn­­bar­­keit eines Rohstoffs wird stark von Angebot und Nachfrage beeinflusst, die wiederum durch natürliche und politische Rahmen­­bedingungen bestimmt werden. Daher kann sich auch die Einschätzung der Wirt­schaft­­lich­keit eines Rohstoff­­­vorkommens im Laufe der Zeit verändern. Was als Lagerstätte betrachtet wird, hängt also von den wirt­schaft­­lichen Rahmen­­­­bedingungen ab und kann sich im Laufe der Zeit wandeln.

Rohstoffbetriebe mit einer oder wenigen Abbaustellen beauftragen für gewöhnlich Fachfirmen mit rohstoff­geologischer Expertise. Die Fachfirmen planen, begleiten und bewerten Erkundungs­bohrungen. Rohstofffirmen mit vielen Abbaustellen haben oft eigene Expertinnen und Experten im Haus.

In seltenen Ausnahmefällen wird für die zeitnahe Ausweisung von regional­planerischen Flächen (z. B. Sicherungs- und Vorranggebiete) das LGRB hinzugezogen. Dies geschieht ausschließlich im Zusammenhang mit der rohstoffgeologischen Beratung der Regionalverbände bei der Erstellung von Regionalplänen.